Rechtsprechung
LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Textilreinigungsvertrag; Vertragspartner; Stellvertretung; Mängelhaftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Textilreinigungsvertrag; Vertragspartner; Stellvertretung; Mängelhaftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mängelhaftung bei einem Textilreinigungsvertrag
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 29.10.2013 - 4 C 97/13
- LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99
Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Der Name des Vertretenen braucht dabei nicht genannt zu werden und selbst dem Vertreter nicht unbedingt bekannt sein (BGH NJW-RR 1988, 475, 478; MDR 1993, 852; NJW 2000, 2984).Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.
- BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach …
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Für die Erkennbarkeit gelten die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 2000, 3344, 3345; 2008, 1214).Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.
- BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02
Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von …
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Das Geschäft für den, den es angeht, ist eine außerhalb des Gesetzes entwickelte Ausnahme vom Offenheitsgrundsatz (BGH NJW-RR 2003, 921, 922).Dem Geschäftsgegner ist es typischerweise bei Bargeschäften des täglichen Lebens, die von beiden Seiten sofort erfüllt werden, gleichgültig, wer der Empfänger der von ihm erbrachten Leistung, insbesondere wer der Erwerber des Eigentums ist (BGH NJW 1991, 2283, 2285; NJW-RR 2003, 921, 922).
- BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05
Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer …
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten. - BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95
Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten. - OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03
Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten. - BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74
Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Zu berücksichtigen sind die dem Geschäft zu Grunde liegenden Lebensverhältnisse, die erkennbare Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Gegenstand der Willenserklärung angehört, die berufliche Stellung der Beteiligten und die typischen Verhaltensweisen sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und der Verkehrssitte (…Münchener Kommentar- Schramm , a.a.O., § 164 Rn. 22; vgl. auch BGH BB 1976, 154). - BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90
Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Dem Geschäftsgegner ist es typischerweise bei Bargeschäften des täglichen Lebens, die von beiden Seiten sofort erfüllt werden, gleichgültig, wer der Empfänger der von ihm erbrachten Leistung, insbesondere wer der Erwerber des Eigentums ist (BGH NJW 1991, 2283, 2285; NJW-RR 2003, 921, 922). - BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87
Beurkundung einer Genehmigung
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Er muss im Gegensatz zum "Geschäft für den, den es angeht" (s.u.) so bestimmbar sein, dass mit Sicherheit feststellbar ist, wem die vom Vertreter abgegebene Erklärung zuzurechnen ist (BGH NJW 1989, 164). - BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99
Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages
Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
Für die Erkennbarkeit gelten die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 2000, 3344, 3345; 2008, 1214). - BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86
Ungewißheit über Person des Vertretenen
- AG Euskirchen, 29.10.2013 - 4 C 97/13
Schadensersatz wegen einer behaupteten Beschädigung von Textilien im Rahmen des …
- AG Prüm, 20.06.1990 - 6 C 184/89
Schadensersatzpflicht im Falle der fehlerhaft durchgeführten Reinigung eines …
- AG Nordhorn, 29.05.1985 - 3 C 368/85