Rechtsprechung
   LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32757
LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13 (https://dejure.org/2014,32757)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.04.2014 - 8 S 280/13 (https://dejure.org/2014,32757)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. April 2014 - 8 S 280/13 (https://dejure.org/2014,32757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Kioskbesitzers bei der Beschädigung der von ihm angenommenen Kleidungsstücke

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Der Name des Vertretenen braucht dabei nicht genannt zu werden und selbst dem Vertreter nicht unbedingt bekannt sein (BGH NJW-RR 1988, 475, 478; MDR 1993, 852; NJW 2000, 2984).

    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.

  • BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04

    Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Für die Erkennbarkeit gelten die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 2000, 3344, 3345; 2008, 1214).

    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02

    Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Das Geschäft für den, den es angeht, ist eine außerhalb des Gesetzes entwickelte Ausnahme vom Offenheitsgrundsatz (BGH NJW-RR 2003, 921, 922).

    Dem Geschäftsgegner ist es typischerweise bei Bargeschäften des täglichen Lebens, die von beiden Seiten sofort erfüllt werden, gleichgültig, wer der Empfänger der von ihm erbrachten Leistung, insbesondere wer der Erwerber des Eigentums ist (BGH NJW 1991, 2283, 2285; NJW-RR 2003, 921, 922).

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 84/05

    Anspruchsgegner bei Rechtsscheinhaftung wegen Fortlassung des Formzusatzes einer

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Zu berücksichtigen sind die dem Geschäft zu Grunde liegenden Lebensverhältnisse, die erkennbare Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Gegenstand der Willenserklärung angehört, die berufliche Stellung der Beteiligten und die typischen Verhaltensweisen sowie Art und Inhalt ihrer Werbung und der Verkehrssitte (Münchener Kommentar- Schramm , a.a.O., § 164 Rn. 22; vgl. auch BGH BB 1976, 154).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Erwerb von Miteigentum durch einen Ehegatten

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Dem Geschäftsgegner ist es typischerweise bei Bargeschäften des täglichen Lebens, die von beiden Seiten sofort erfüllt werden, gleichgültig, wer der Empfänger der von ihm erbrachten Leistung, insbesondere wer der Erwerber des Eigentums ist (BGH NJW 1991, 2283, 2285; NJW-RR 2003, 921, 922).
  • BGH, 23.06.1988 - III ZR 84/87

    Beurkundung einer Genehmigung

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Er muss im Gegensatz zum "Geschäft für den, den es angeht" (s.u.) so bestimmbar sein, dass mit Sicherheit feststellbar ist, wem die vom Vertreter abgegebene Erklärung zuzurechnen ist (BGH NJW 1989, 164).
  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

    Auszug aus LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13
    Für die Erkennbarkeit gelten die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 2000, 3344, 3345; 2008, 1214).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

  • AG Euskirchen, 29.10.2013 - 4 C 97/13

    Schadensersatz wegen einer behaupteten Beschädigung von Textilien im Rahmen des

  • AG Prüm, 20.06.1990 - 6 C 184/89

    Schadensersatzpflicht im Falle der fehlerhaft durchgeführten Reinigung eines

  • AG Nordhorn, 29.05.1985 - 3 C 368/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht